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EU-Sicherheitsliste für Luftfahrtunternehmen

Europäische Kommission — Betriebsverbote im Luftverkehr

Pflichtinformation gemäß EU-Verordnung

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 sind Reisevermittler verpflichtet, Reisende über die EU-Liste von Luftfahrtunternehmen zu informieren, gegen die in der EU ein Betriebsverbot besteht.

Hinweis: Für Flugbuchungen über SleepCity.de werden Sie zu externen Anbietern (z.B. Booking.com) weitergeleitet. Die Auswahl des Luftfahrtunternehmens und die Verantwortung für flugreisebezogene Informationen liegt beim jeweiligen Buchungsanbieter.

Offizielle EU-Sicherheitsliste

Die aktuelle Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU ein Betriebsverbot besteht, wird von der Europäischen Kommission veröffentlicht:

EU-Luftsicherheitsliste aufrufen (Europäische Kommission)

Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise die aktuelle Version der Liste auf der Website der Europäischen Kommission.


Stand: June 2026

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