Europäische Kommission — Betriebsverbote im Luftverkehr
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 sind Reisevermittler verpflichtet, Reisende über die EU-Liste von Luftfahrtunternehmen zu informieren, gegen die in der EU ein Betriebsverbot besteht.
Die aktuelle Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU ein Betriebsverbot besteht, wird von der Europäischen Kommission veröffentlicht:
EU-Luftsicherheitsliste aufrufen (Europäische Kommission)Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise die aktuelle Version der Liste auf der Website der Europäischen Kommission.
Stand: June 2026