EU-Sicherheitsliste für Luftfahrtunternehmen

Europäische Kommission — Betriebsverbote im Luftverkehr

Hinweis gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 sind Reisevermittler verpflichtet, Reisende über die EU-Liste von Luftfahrtunternehmen zu informieren, gegen die in der EU ein Betriebsverbot besteht.

Hinweis: Für Flugbuchungen über SleepCity.de wird das Buchungssystem der travianet GmbH genutzt. Die Auswahl des Luftfahrtunternehmens und die Verantwortung für flugreisebezogene Informationen liegt beim jeweiligen Reiseveranstalter.

Offizielle EU-Sicherheitsliste

Die aktuelle Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU ein Betriebsverbot besteht, wird von der Europäischen Kommission veröffentlicht:

EU-Luftsicherheitsliste aufrufen (Europäische Kommission)

Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise die aktuelle Version der Liste auf der Website der Europäischen Kommission.


Stand: July 2026

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Schwarze Liste — travianet GmbH

Information über Luftfahrtunternehmen mit Betriebsverbot in der EU

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